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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Glückspfoten

vertreten durch die Inhaberin Renate Schreiner

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hundeschule Glückspfoten und ihren Kundinnen und Kunden über die von Glückspfoten angebotenen Leistungen.

Hierzu gehören insbesondere:

• Einzeltraining und individuelles Coaching,

• persönliche, telefonische und digitale Beratungsleistungen,

• Hausbesuche,

• Gruppen- und Alltagstraining,

• offene und fortlaufende Trainingsgruppen,

• Social Walks,

• Trainings- und Kurskarten,

• Kurspakete und Trainingskontingente,

• Kurse,

• Prüfungsvorbereitung und sonstige Spezialangebote,

• Workshops,

• Seminare,

• Vorträge sowie

• sonstige Veranstaltungen und Trainingsangebote.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich ist die jeweils vereinbarte Leistungsbeschreibung des gebuchten Angebots.

(2) Diese AGB gelten auch für Seminare, Workshops, Vorträge und sonstige Veranstaltungen, die von Glückspfoten veranstaltet und ganz oder teilweise durch externe Referentinnen oder Referenten durchgeführt werden.

Ist ein externer Anbieter selbst Veranstalter und stellt Glückspfoten lediglich Räumlichkeiten, Trainingsgelände oder organisatorische Unterstützung zur Verfügung, gelten für den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem externen Veranstalter dessen Vertragsbedingungen.

(3) Für längerfristige Aus- und Weiterbildungen des Fachzentrums Glückspfoten Original® gelten vorrangig die jeweils abgeschlossenen Ausbildungs- bzw. Teilnehmerverträge und die hierfür vereinbarten Ausbildungsbedingungen.

(4) Individuell zwischen Glückspfoten und dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Art, Inhalt, Umfang, Dauer, Preis und gegebenenfalls Veranstaltungsort der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der konkreten Leistungsbeschreibung, dem Kurs- bzw. Terminplan, der Buchungsbestätigung oder einer individuell getroffenen Vereinbarung.

(2) Hundetraining ist ein individueller Lern- und Entwicklungsprozess. Der Erfolg hängt insbesondere von den individuellen Voraussetzungen des Mensch-Hund-Teams, der regelmäßigen Mitarbeit des Hundehalters, der Umsetzung des Trainings im Alltag sowie weiteren äußeren Faktoren ab.

Ein bestimmter Trainings-, Prüfungs- oder Verhaltenserfolg wird daher nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden.

(3) Bei alltagsnahen Trainingsangeboten, Trainingseinheiten, Social Walks und vergleichbaren Veranstaltungen können die Trainings- und Treffpunkte wechseln. Der jeweilige Treffpunkt wird den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Eine Anfrage oder Anmeldung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder – sofern angeboten – über ein elektronisches Anmeldeformular erfolgen.

(2) Eine Anfrage oder Anmeldung des Kunden stellt zunächst ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

Der Vertrag kommt zustande, sobald Glückspfoten die Buchung, den Kurs- oder Veranstaltungsplatz bzw. den vereinbarten Termin gegenüber dem Kunden bestätigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Die für den jeweiligen Vertrag geltenden AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss, in der Regel gemeinsam mit den Anmelde- bzw. Anamneseunterlagen, zur Verfügung gestellt.

Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme und Geltung der übersandten AGB ausdrücklich, insbesondere durch entsprechende Bestätigung per E-Mail.

(4) Ist ein Angebot bereits ausgebucht oder kann eine Teilnahme aus fachlichen, organisatorischen, gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht bestätigt werden, kommt kein Vertrag zustande.

(5) Sollte künftig eine unmittelbare kostenpflichtige Onlinebuchung angeboten werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Geschäftsverkehr und an Verbraucherverträge.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die für die jeweilige Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gegebenen bzw. individuell vereinbarten Preise.

(2) Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der Rechnung, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.

(4) Bei kurzfristig vereinbarten Trainingseinheiten oder Veranstaltungen kann die Vergütung spätestens zu Beginn der Leistung fällig werden.

(5) Die Nichtzahlung einer fälligen Rechnung führt nicht automatisch zur Aufhebung eines bereits wirksam geschlossenen Vertrages. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Angaben zum Hund

(1) Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen.

(2) Der Kunde versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Erkrankungen und gesundheitlich in der Lage ist, an dem gebuchten Angebot teilzunehmen.

(3) Der Kunde hat Glückspfoten vor der erstmaligen Teilnahme die für das jeweilige Angebot erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere:

• ein Nachweis über eine bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung sowie

• eine Kopie der von Glückspfoten benötigten Seiten des EU-Heimtierausweises, insbesondere der Halter-/Zuordnungsseite sowie der Seiten, auf denen die Impfungen des Hundes dokumentiert sind.

Die Nachweise können in Kopie bzw. digitaler Form zur Kundenakte genommen werden. Für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzhinweise von Glückspfoten.

(4) Soweit für ein bestimmtes Angebot darüber hinaus ein besonderer Impf- oder Gesundheitsnachweis erforderlich ist, wird hierauf bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder vor Teilnahmebeginn hingewiesen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, Glückspfoten vor Trainingsbeginn vollständig über gesundheitliche Einschränkungen sowie bekannte Verhaltensbesonderheiten seines Hundes zu informieren, soweit diese für das Training oder die Sicherheit von Menschen und Tieren relevant sein können.

Hierzu gehören insbesondere:

• aggressives oder stark reaktives Verhalten,

• Beißvorfälle,

• ausgeprägte Ängste,

• bekannte Unverträglichkeiten mit Menschen oder anderen Hunden,

• akute oder chronische Erkrankungen,

• Schmerzen oder körperliche Einschränkungen,

• ansteckende Erkrankungen sowie

• sonstige für das Training relevante Besonderheiten.

(6) Der Anamnese- bzw. Kundenbogen ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Änderungen wesentlicher Angaben sind Glückspfoten mitzuteilen.

(7) Hunde mit akuten ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht am Gruppenunterricht oder an Veranstaltungen teilnehmen.

(8) Bei läufigen Hündinnen entscheidet Glückspfoten unter Berücksichtigung der jeweiligen Trainingsform und Gruppenzusammensetzung, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist.

(9) Glückspfoten kann die Teilnahme eines Hundes an einer bestimmten Trainingsform ablehnen, unterbrechen oder beenden, wenn dies aufgrund seines Verhaltens, seines Gesundheitszustandes, aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz des Tierwohls erforderlich ist. Soweit möglich, wird gemeinsam nach einer geeigneten alternativen Trainingsform gesucht.

§ 6 Durchführung des Trainings

(1) Der Hundehalter bleibt während sämtlicher Trainingseinheiten und Veranstaltungen für seinen Hund verantwortlich.

(2) Den Anweisungen der Trainerin bzw. des jeweiligen Kursleiters ist Folge zu leisten, soweit diese der sicheren, fachgerechten und tierschutzkonformen Durchführung dienen.

(3) Das Wohlbefinden und die individuelle Belastbarkeit des Hundes haben Vorrang vor der Durchführung einer Übung. Glückspfoten kann Übungen verändern oder abbrechen sowie Pausen anordnen, wenn dies aus fachlichen Gründen, aus Gründen des Tierwohls oder der Sicherheit erforderlich ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund so zu führen und zu sichern, dass vermeidbare Gefährdungen von Menschen und Tieren verhindert werden.

(5) Verspätungen des Kunden gehen grundsätzlich zulasten der vereinbarten Trainingszeit. Ein Anspruch auf Verlängerung der jeweiligen Einheit besteht nicht.

§ 7 Kurskarten, Kurspakete, Social-Walk-Karten und sonstige Trainingskontingente

(1) Glückspfoten bietet je nach Trainingsangebot vorausbezahlte Kurskarten, Kurspakete, Social-Walk-Karten sowie sonstige vereinbarte Trainingskontingente an.

Hierzu gehören insbesondere:

• 10er-Kurskarten,

• 5er- und 10er-Social-Walk-Karten,

• individuell vereinbarte Trainingskontingente sowie

• Kurspakete mit mehreren enthaltenen Leistungsbestandteilen.

(2) Bestimmte Kursangebote können als Kurspaket ausgestaltet sein und neben einem festgelegten Kontingent an Trainingseinheiten weitere Leistungen enthalten, insbesondere Einzeltraining, Seminarabende, Workshops oder vergleichbare ergänzende Leistungen.

Welche Leistungen im jeweiligen Kurspaket enthalten sind, ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung, Kursausschreibung bzw. dem jeweiligen Kurs- oder Terminplan.

Die zusätzlich enthaltenen Leistungen sind eigenständige Bestandteile des Kurspakets und werden nicht auf das vereinbarte Kontingent an Trainingseinheiten angerechnet, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.

(3) Eine Trainingseinheit entspricht grundsätzlich 60 Minuten, soweit für das jeweilige Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.

Ein als Doppelstunde ausgewiesener Trainingstermin umfasst zwei Trainingseinheiten. Maßgeblich für die Anrechnung auf das erworbene Trainingskontingent ist die im jeweiligen Kurs- bzw. Terminplan ausgewiesene Anzahl an Trainingseinheiten.

(4) Kurskarten, Kurspakete, Social-Walk-Karten und sonstige Trainingskontingente sind grundsätzlich dem bei Vertragsschluss angegebenen Kunden bzw. Mensch-Hund-Team zugeordnet. Eine Übertragung auf andere Personen oder Hunde ist nur nach vorheriger Zustimmung von Glückspfoten möglich.

(5) Für die Inanspruchnahme gelten grundsätzlich folgende Nutzungszeiträume:

a) flexibel nutzbare 10er-Kurskarten und vergleichbare Trainingskontingente sind innerhalb von sechs Monaten ab Kaufdatum in Anspruch zu nehmen;

b) 5er- und 10er-Social-Walk-Karten sind innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum in Anspruch zu nehmen;

c) Kurspakete haben grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem bei Vertragsschluss festgelegten Kursbeginn, sofern für das jeweilige Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Die im Kurspaket enthaltenen Trainingseinheiten sind grundsätzlich innerhalb des hierzu bekannt gegebenen Kurs- bzw. Terminplans in Anspruch zu nehmen.

Weitere im Kurspaket enthaltene Leistungen, insbesondere Einzeltraining sowie ein gegebenenfalls noch in Anspruch zu nehmender Seminarabend, können innerhalb der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer des Kurspakets genutzt werden.

(6) Bei kursbezogenen Trainingskontingenten kann der jeweilige Kurs- bzw. Terminplan mehr Trainingseinheiten enthalten als das vom Kunden gebuchte Kontingent.

Diese zusätzlich angebotenen Trainingseinheiten dienen ausschließlich dazu, innerhalb des laufenden Kurszeitraums Ausweichmöglichkeiten zu schaffen, falls einzelne Trainingstermine nicht wahrgenommen werden können.

Die zusätzlich angebotenen Trainingseinheiten erhöhen nicht die Anzahl der vom Kunden erworbenen Trainingseinheiten und begründen keinen zusätzlichen Leistungsanspruch.

(7) Nicht innerhalb des jeweiligen Kurs- bzw. Nutzungszeitraums in Anspruch genommene Trainingseinheiten verfallen grundsätzlich mit Ablauf dieses Zeitraums.

Dies gilt insbesondere dann, wenn Glückspfoten innerhalb des Kurszeitraums ausreichend Trainingseinheiten angeboten und dem Kunden damit eine angemessene Möglichkeit zur vollständigen Nutzung seines erworbenen Trainingskontingents gegeben hat.

Eine automatische Übertragung nicht genutzter Trainingseinheiten auf einen nachfolgenden Kurs findet nicht statt.

(8) Ist in einem Kurspaket ein Seminarabend enthalten, wird hierfür grundsätzlich ein konkreter Seminartermin im jeweiligen Kurs- bzw. Terminplan angeboten.

Kann der Kunde diesen vorgesehenen Seminarabend nicht wahrnehmen, besteht einmalig die Möglichkeit, den im Kurspaket enthaltenen Seminaranspruch innerhalb der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer des Kurspakets bei einem anderen geeigneten Seminarabend von Glückspfoten in Anspruch zu nehmen.

Hierfür kann insbesondere ein Seminarabend eines nachfolgenden oder eines anderen laufenden Kursangebotes genutzt werden, sofern das jeweilige Angebot für eine Ersatzteilnahme geeignet ist und ein Teilnehmerplatz zur Verfügung steht.

Die Ersatzteilnahme erfolgt nicht automatisch. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig darüber zu informieren, ob und welche alternativen Seminarabende innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer angeboten werden und für ihn als Ersatztermin genutzt werden können.

Die Teilnahme an einem alternativen Seminarabend ist vom Kunden rechtzeitig anzumelden und bedarf der Bestätigung durch Glückspfoten.

Wird innerhalb der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer trotz geeigneter angebotener Ersatzmöglichkeiten kein alternativer Seminarabend gebucht und wahrgenommen, verfällt dieser Leistungsbestandteil mit Ablauf der Gültigkeitsdauer.

Ein Anspruch auf Auszahlung des Seminarwertes oder auf Übertragung des Seminaranspruchs über die Gültigkeitsdauer des Kurspakets hinaus besteht grundsätzlich nicht.

Kann Glückspfoten innerhalb der Gültigkeitsdauer keinen geeigneten alternativen Seminarabend anbieten, wird die Nutzungsdauer für diesen Leistungsbestandteil angemessen verlängert.

(9) Ist in einem Kurspaket ein Einzeltraining enthalten, bietet Glückspfoten dem Kunden innerhalb der Gültigkeitsdauer nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten geeignete Termine hierfür an.

Kann ein angebotener Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, wird nach Möglichkeit ein weiterer geeigneter Termin angeboten bzw. gemeinsam vereinbart.

Das Einzeltraining ist innerhalb der sechsmonatigen Gültigkeitsdauer des Kurspakets in Anspruch zu nehmen.

Hat spätestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer weder das Einzeltraining stattgefunden noch eine verbindliche Terminvereinbarung hierfür stattgefunden, ist der Kunde verpflichtet, sich selbst mit Glückspfoten in Verbindung zu setzen und auf das noch offene Einzeltraining hinzuweisen.

Wurden innerhalb der Gültigkeitsdauer geeignete Termine angeboten bzw. bestand für den Kunden eine angemessene Möglichkeit zur Terminvereinbarung und wird das Einzeltraining dennoch nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer wahrgenommen, verfällt dieser Leistungsbestandteil grundsätzlich mit Ablauf des Kurspakets.

Kann das Einzeltraining dagegen aus von Glückspfoten zu vertretenden organisatorischen Gründen innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht angeboten oder durchgeführt werden, wird die Nutzungsdauer für diesen Leistungsbestandteil angemessen verlängert.

(10) Glückspfoten kann im Einzelfall aus Kulanz einer Verlängerung, Übertragung oder anderweitigen Verwendung eines vorhandenen Restkontingents zustimmen, soweit dies fachlich und organisatorisch möglich ist und entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(11) Können von Glückspfoten über einen erheblichen Zeitraum keine geeigneten Trainingstermine angeboten werden oder fallen vorgesehene Trainingseinheiten aus, verlängert sich der Nutzungszeitraum angemessen bzw. wird eine geeignete Ersatzmöglichkeit angeboten.

(12) Bei einer länger andauernden Erkrankung oder Verletzung des Kunden oder des angemeldeten Hundes kann der Nutzungszeitraum nach rechtzeitiger Mitteilung angemessen verlängert werden. Glückspfoten kann bei längerfristigen Ausfallzeiten einen geeigneten Nachweis verlangen.

(13) Verstirbt der für das jeweilige Angebot angemeldete Hund während der Laufzeit des Vertrages, hat der Kunde nach Vorlage eines geeigneten Nachweises Anspruch auf Rückzahlung des noch vorhandenen Restguthabens für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Bereits in Anspruch genommene oder nach diesen AGB wirksam verbrauchte Leistungen werden nicht erstattet.

Bei Kurspaketen richtet sich die Rückzahlung nach dem anteiligen Wert der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Paketpreises. Bereits in Anspruch genommene oder nach diesen AGB wirksam verbrauchte Leistungen werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Die Rückzahlung kann den tatsächlich noch vorhandenen anteiligen Wert des gezahlten Kurspakets nicht übersteigen.

(14) Die jeweilige Nutzungsfrist wird durch einzelne vom Kunden abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine nicht unterbrochen und beginnt hierdurch nicht erneut.

(15) Die vorstehenden Regelungen über Trainingskontingente gelten nicht für reine Wert- oder Geschenkgutscheine. Für diese gelten die gesetzlichen bzw. gesondert vereinbarten Bestimmungen.

(16) Ein Anspruch auf Barauszahlung nicht genutzter Leistungen oder Trainingseinheiten besteht – mit Ausnahme des in Absatz 13 geregelten Todesfalls sowie zwingender gesetzlicher Ansprüche – nicht.

§ 8 Einzeltraining, Coaching, Beratung und Hausbesuche

(1) Individuell vereinbarte Termine für Einzeltraining, Coaching, Beratung, Hausbesuche sowie telefonische oder digitale Beratungen werden ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert.

(2) Ein vereinbarter Termin kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

(3) Bei einem separat gebuchten und vergüteten Einzeltermin kann Glückspfoten bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn 50 % des vereinbarten Entgelts als pauschalierten Ausfallersatz verlangen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

(4) Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann bei einem separat gebuchten Einzeltermin das vereinbarte Entgelt vollständig berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

(5) Ist das Einzeltraining Bestandteil eines Kurspakets gemäß § 7, kann ein vereinbarter Einzeltermin ebenfalls bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt und innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer neu vereinbart werden.

Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn oder erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht, gilt das im Kurspaket enthaltene Einzeltraining grundsätzlich als in Anspruch genommen.

Bei einer kurzfristigen Absage aus einem unvorhersehbaren wichtigen Grund, insbesondere aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung des Kunden oder des angemeldeten Hundes, kann Glückspfoten im Einzelfall aus Kulanz einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(6) Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe eines separat gebuchten Termins werden angerechnet.

(7) Dem Kunden bleibt bei einem geltend gemachten pauschalierten Ausfallersatz ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Glückspfoten kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(8) Die in § 7 geregelten besonderen Bestimmungen zum im Kurspaket enthaltenen Einzeltraining bleiben unberührt.

(9) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 9 Teilnahme und Absage bei kursbezogenen Gruppenangeboten

(1) Die für den jeweiligen Kurszeitraum vorgesehenen Trainingstermine sowie die Anzahl der hierfür vorgesehenen Trainingseinheiten werden den Teilnehmern vorab durch einen Kurs- bzw. Terminplan bekannt gegeben.

Eine gesonderte Anmeldung zu den regulären Trainingsterminen ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Soweit für einzelne im Kurspaket enthaltene Leistungen, insbesondere Seminarabende oder Workshops, aus organisatorischen Gründen eine gesonderte Anmeldung erforderlich ist, wird hierauf in der jeweiligen Kurs- oder Terminübersicht hingewiesen.

(2) Bei den regulären Trainingsterminen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das jeweilige Mensch-Hund-Team an den angebotenen Terminen teilnimmt, solange das vertraglich vereinbarte Trainingskontingent noch nicht ausgeschöpft ist.

(3) Kann ein Teilnehmer einen vorgesehenen Trainingstermin nicht wahrnehmen, ist die Nichtteilnahme spätestens 48 Stunden vor Trainingsbeginn mitzuteilen.

Bei rechtzeitiger Absage werden die für diesen Termin vorgesehenen Trainingseinheiten nicht vom gebuchten Kontingent abgezogen.

(4) Rechtzeitig abgesagte Trainingseinheiten können ausschließlich im Rahmen der übrigen, im jeweiligen Kurs- bzw. Terminplan angebotenen Trainingseinheiten innerhalb desselben Kurszeitraums genutzt werden.

Ein Anspruch auf zusätzliche Ersatz-, Nachhol- oder Ausweichtermine außerhalb des bekannt gegebenen Kurs- bzw. Terminplans entsteht durch eine Absage nicht.

Die von Glückspfoten zusätzlich zum gebuchten Kontingent angebotenen Trainingseinheiten dienen dazu, innerhalb des laufenden Kurses entsprechende Ausweichmöglichkeiten zu schaffen.

(5) Eine rechtzeitig abgesagte und deshalb nicht verbrauchte Trainingseinheit stellt kein vom jeweiligen Kurszeitraum unabhängiges Guthaben dar.

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sein gebuchtes Trainingskontingent innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums und der von Glückspfoten hierfür angebotenen Trainingsmöglichkeiten vollständig in Anspruch zu nehmen.

Nicht genutzte Trainingseinheiten werden nach Ablauf des jeweiligen Kurszeitraums grundsätzlich nicht auf einen nachfolgenden Kurs übertragen. Die in § 7 geregelten Ausnahme- und Kulanzfälle bleiben unberührt.

(6) Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor Trainingsbeginn oder erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht, werden die für den betreffenden Termin vorgesehenen Trainingseinheiten vom vereinbarten Kontingent abgezogen.

Bei einem als Doppelstunde ausgewiesenen Termin werden entsprechend zwei Trainingseinheiten angerechnet.

Dies gilt insbesondere, weil der Trainingsplatz und die hierfür vorgesehene Trainingszeit für das jeweilige Mensch-Hund-Team freigehalten werden und bei geschlossenen oder bewusst klein gehaltenen Gruppen kurzfristig regelmäßig nicht anderweitig genutzt werden können.

(7) Bei einer kurzfristigen Absage aus einem unvorhersehbaren wichtigen Grund, insbesondere wegen einer akuten Erkrankung oder Verletzung des Teilnehmers oder des angemeldeten Hundes, kann Glückspfoten im Einzelfall aus Kulanz ganz oder teilweise auf den Abzug der vorgesehenen Trainingseinheiten verzichten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(8) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Glückspfoten durch die kurzfristige Absage oder Nichtteilnahme kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(9) Sobald die vertraglich vereinbarte Anzahl an Trainingseinheiten in Anspruch genommen oder nach den vorstehenden Regelungen verbraucht wurde, ist das Trainingskontingent ausgeschöpft.

Weitere innerhalb des Kurs- bzw. Terminplans angebotene Trainingseinheiten können danach nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung in Anspruch genommen werden.

(10) Die Regelungen dieses Paragraphen betreffen die im Kurspaket enthaltenen Trainingseinheiten. Für weitere Leistungsbestandteile des Kurspakets, insbesondere Einzeltraining, Seminarabende oder Workshops, gelten ergänzend die hierfür vorgesehenen Regelungen des § 7 sowie die jeweilige Leistungsbeschreibung.

§ 10 Feste Veranstaltungen, Workshops, Seminare, Vorträge und sonstige terminbezogene Angebote

(1) Diese Bestimmung gilt für Workshops, Seminare, Vorträge und sonstige Veranstaltungen, die als eigenständiges Angebot für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden.

Sie gilt auch für mehrteilige Veranstaltungen, die als zusammengehöriges Gesamtangebot mit festgelegten Veranstaltungsterminen gebucht werden.

(2) Nicht unter diesen Paragraphen fallen die regulären Trainingseinheiten sowie sonstige Leistungsbestandteile eines Kurspakets gemäß §§ 7 bis 9.

Für Einzeltraining, Seminarabende, Workshops oder sonstige Leistungen, die bereits Bestandteil eines Kurspakets sind, gelten vorrangig die hierfür getroffenen Regelungen des § 7 bzw. § 8.

(3) Mit Vertragsschluss wird ein Teilnahmeplatz verbindlich für den Teilnehmer bzw. – soweit die Veranstaltung mit Hund durchgeführt wird – für das angemeldete Mensch-Hund-Team reserviert.

(4) Versäumt ein Teilnehmer einen einzelnen Termin einer mehrteiligen festen Veranstaltung aus Gründen, die in seiner Person oder gegebenenfalls in der Person seines Hundes liegen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen zusätzlichen Nachholtermin oder eine anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit für das jeweilige Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(5) Bei vollständiger Stornierung durch den Teilnehmer gelten – soweit kein vorrangiges gesetzliches Widerrufs-, Kündigungs- oder sonstiges Lösungsrecht besteht – folgende Stornierungsbedingungen:

• bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,

• 7 bis 13 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Teilnahmegebühr,

• weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Teilnahmegebühr,

• bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

(6) Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Glückspfoten eingeht.

(7) Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des freigewordenen Teilnahmeplatzes werden auf die Stornierungsgebühr angerechnet.

(8) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Glückspfoten kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(9) Nach vorheriger Abstimmung kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden. Bei Veranstaltungen mit Hund muss auch das Ersatz-Mensch-Hund-Team die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Wird der Teilnahmeplatz vollständig durch einen geeigneten Ersatzteilnehmer übernommen, fällt für den ursprünglichen Teilnehmer keine Stornierungsgebühr an.

(10) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 11 Externe Referenten sowie Änderungen und Absagen durch Glückspfoten

(1) Bei Seminaren, Workshops, Vorträgen und sonstigen Veranstaltungen kann Glückspfoten qualifizierte externe Referentinnen und Referenten einsetzen.

(2) Fällt ein angekündigter externer Referent aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund von Krankheit, aus, kann Glückspfoten einen fachlich geeigneten Ersatzreferenten einsetzen, sofern der wesentliche Charakter und Inhalt der gebuchten Veranstaltung erhalten bleiben und dies für die Teilnehmer zumutbar ist.

(3) Glückspfoten kann Trainingseinheiten, Kurse oder Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, verschieben oder in angemessenem Umfang organisatorisch verändern.

Hierzu gehören insbesondere:

• Erkrankung oder Ausfall der Trainerin bzw. eines Referenten,

• eine nicht erreichte erforderliche Mindestteilnehmerzahl,

• extreme oder für das Training ungeeignete Witterungsbedingungen,

• behördliche Anordnungen,

• Gefahren für Menschen oder Tiere sowie

• sonstige Umstände, welche eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

(4) Bei alltagsnahen Trainingsangeboten, Trainingseinheiten und Social Walks können Trainings- oder Treffpunkte geändert werden, sofern dies dem Charakter des gebuchten Angebots entspricht und für die Teilnehmer zumutbar ist.

(5) Fällt eine Trainingseinheit aus Gründen aus, die Glückspfoten zuzurechnen sind, wird diese nicht auf das Trainingskontingent des Kunden angerechnet.

Soweit innerhalb des bestehenden Kurs- bzw. Nutzungszeitraums keine ausreichende anderweitige Nutzungsmöglichkeit besteht, wird ein Ersatztermin angeboten oder der Nutzungszeitraum angemessen verlängert.

(6) Wird ein Kurs oder eine Veranstaltung vollständig abgesagt und kann keine zumutbare Ersatzleistung angeboten werden, werden bereits entrichtete Entgelte für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.

(7) Gesetzliche Ansprüche der Kunden bleiben unberührt.

§ 12 Ausschluss vom Training oder von einer Veranstaltung

(1) Glückspfoten ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Hund von einer einzelnen Trainingseinheit, einem Kurs oder einer Veranstaltung auszuschließen, wenn dies zum Schutz von Menschen oder Tieren, aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen des Tierwohls erforderlich ist.

(2) Dies gilt insbesondere bei:

• erheblicher Gefährdung von Menschen oder Tieren,

• wiederholter Nichtbeachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen,

• bewusst unrichtigen oder verschwiegenen Angaben zu erheblichen Verhaltens- oder Gesundheitsproblemen des Hundes,

• tierschutzwidrigem Verhalten gegenüber einem Hund oder

• sonstigen erheblichen Pflichtverletzungen.

(3) Ob und in welchem Umfang in einem solchen Fall noch nicht erbrachte Leistungen zu vergüten oder zu erstatten sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

§ 13 Haftung

(1) Der Hundehalter bleibt während der Teilnahme grundsätzlich für seinen Hund verantwortlich. Die gesetzlichen Regelungen zur Tierhalter- und Tieraufseherhaftung bleiben unberührt.

(2) Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die von ihm oder seinem Hund verursacht werden.

(3) Glückspfoten haftet unbeschränkt:

• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Haftung erfüllt sind, sowie

• in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Glückspfoten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(6) Für Schäden, die ausschließlich durch andere Teilnehmer, Begleitpersonen oder deren Hunde verursacht werden und Glückspfoten nicht zuzurechnen sind, haftet Glückspfoten nicht.

(7) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, freie Trainer, externe Referenten und sonstige Erfüllungsgehilfen von Glückspfoten, soweit diese im Verantwortungsbereich von Glückspfoten tätig werden.

§ 14 Begleitpersonen und minderjährige Teilnehmer

(1) Die Teilnahme von Begleitpersonen ist vorab mit Glückspfoten abzustimmen, soweit die jeweilige Trainingsform oder Gruppensituation dies erfordert.

(2) Begleitpersonen haben die Sicherheits- und Verhaltensanweisungen der Trainerin bzw. des jeweiligen Kursleiters zu beachten.

(3) Minderjährige dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit Glückspfoten und mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Glückspfoten kann verlangen, dass ein Erziehungsberechtigter oder eine andere geeignete volljährige Begleitperson während des Trainings anwesend ist, soweit dies aufgrund des Alters des Teilnehmers, der jeweiligen Trainingssituation oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

(4) Die gesetzlichen Aufsichts- und Haftungspflichten bleiben unberührt.

§ 15 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

(1) Im Rahmen von Trainingseinheiten, Kursen, Social Walks, Seminaren, Workshops und sonstigen Veranstaltungen können durch Glückspfoten Foto-, Video- und gegebenenfalls Tonaufnahmen angefertigt werden.

(2) Aufnahmen, auf denen keine Personen identifizierbar sind, insbesondere Aufnahmen teilnehmender Hunde, dürfen von Glückspfoten zu Zwecken der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verwendet und veröffentlicht werden.

Dies umfasst insbesondere die Website, Social-Media-Kanäle, digitale Veröffentlichungen, Flyer, Broschüren und sonstige Werbe- und Informationsmaterialien von Glückspfoten.

(3) Aufnahmen, auf denen Teilnehmer oder andere Personen identifizierbar sind, dürfen für die in Absatz 2 genannten Zwecke verwendet und veröffentlicht werden, sofern hierfür die erforderliche Zustimmung vorliegt oder die Veröffentlichung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zulässig ist.

(4) Die Zustimmung zur Veröffentlichung personenbezogener Foto-, Video- oder Tonaufnahmen wird im Rahmen der Kundenunterlagen gesondert kenntlich gemacht und ausdrücklich bestätigt.

Die Zustimmung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Angeboten von Glückspfoten.

Eine erteilte Zustimmung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verwendung bleibt hiervon unberührt.

(5) Teilnehmer dürfen eigene Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während eines Trainings oder einer Veranstaltung nur unter Beachtung der Rechte anderer Teilnehmer und nach vorheriger Zustimmung von Glückspfoten anfertigen, soweit eine solche Zustimmung erforderlich ist.

(6) Eine Veröffentlichung von Aufnahmen anderer Teilnehmer, Mitarbeiter, Referenten oder sonstiger erkennbarer Personen durch Teilnehmer bedarf der jeweils erforderlichen Zustimmung der betroffenen Personen.

§ 16 Unterrichtsmaterialien und Urheberrecht

(1) Skripte, Arbeitsblätter, Handouts, Trainingsunterlagen, Präsentationen, Grafiken, Videos, digitale Dateien und sonstige von Glückspfoten zur Verfügung gestellte Materialien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des jeweiligen Kunden bzw. Teilnehmers bestimmt.

(2) Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Glückspfoten ist es insbesondere nicht gestattet, diese Materialien ganz oder teilweise über den persönlichen Gebrauch hinaus

• zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben,

• über Messenger-Dienste, soziale Netzwerke, Internetseiten oder andere digitale Plattformen zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen,

• für eigene Kurse, Seminare, Schulungen oder sonstige gewerbliche bzw. berufliche Zwecke zu verwenden oder

• unter eigenem Namen zu veröffentlichen oder weiterzuverarbeiten.

Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Unterrichts- und Veranstaltungsmaterialien externer Referentinnen und Referenten, soweit diese urheberrechtlich oder aufgrund sonstiger Rechte geschützt sind.

(4) Hinweise auf Urheberrechte, Markenrechte, Logos oder sonstige Schutzrechte dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

§ 17 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

(2) Nähere Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen von Glückspfoten.

(3) Soweit für eine bestimmte Datenverarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und ausdrücklich eingeholt.

§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Soweit Verbrauchern bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular in Textform.

(3) Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt. Ein Widerrufsrecht kann insbesondere bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht.

Soweit für das konkret gebuchte Angebot kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber vor Vertragsschluss informiert.

(4) Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Erbringung einer Dienstleistung begonnen werden, kann Glückspfoten hierfür eine ausdrückliche Erklärung des Kunden verlangen.

Der Kunde wird in diesem Fall darüber informiert, dass er bei Ausübung seines Widerrufsrechts gegebenenfalls Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten hat und dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen kann.

(5) Die in diesen AGB geregelten Stornierungs-, Absage- und Verfallsregelungen schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die unabhängig von dieser Rechtswahl Anwendung finden, bleiben unberührt.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände sowie die einschlägigen europäischen Bestimmungen über die internationale gerichtliche Zuständigkeit.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Gerichtsstand vereinbart werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Individuell zwischen Glückspfoten und dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGB Hundeschule Glückspfoten · Stand September 2026 · Seite